Zakat-ul-Fitr

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Die Zahlung dieser Zakat ist Pflicht für alle Muslime (Erwachsene und Kinder) und wird als Reinigung und Ausgleich für die Verfehlungen während des Fastens im Ramadan angesehen. Diese Zakat betrug ursprünglich ein Sa' (ca. vier Handvoll) Weizen, Rosinen oder Datteln. Anstelle dieser Naturalien darf man heutzutage den Gegenwert in Bargeld entrichten.

Ibn Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:

"Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, machte Zakatu-l-Fitr (die Pflichtabgabe an Bedürftige zum Fastenbrechenfest) im Verlauf des Fastenmonats Ramadan zur Pflicht, und zwar als eine Maßeinheit Datteln oder eine Maßeinheit Gerste, welche ausgegeben werden soll für jeden Menschen (im Haushalt), sei dieser ein Freier oder ein Sklave, männlich oder weiblich von den Muslimen."

Die Höhe der Zakat wird jedes Jahr für jedes Land entsprechend der Kaufkraft der jeweiligen Landeswährung neu festgelegt. Sie richtet sich nicht nach den persönlichen Vermögensverhältnissen, sondern entspricht etwa dem Gegenwert für eine einfache Mahlzeit im jeweiligen Land.

Beispiel:

Die Zakat-ul-Fitr betrug 1997 und 1998 für die Deutschland 10 DM. Heute beträgt es ca. 6 Euro.

Diese Zakat soll im Zeitraum von Anfang bis Ende des Fastenmonats Ramadan entrichtet werden, in jedem Fall aber vor dem Fest des Fastenbrechens ('Id-ul-Fitr).