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| === Zakat für Ernteerträge === | | === Zakat für Ernteerträge === |
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− | : '''''„Und Er ist es, Der Gärten mit Spalieren und ohne Spaliere entstehen lässt, sowie Palmen und (sonstige) Pflanzen mit unterschiedlichen Erntesorten und Öl- und Granatapfelbäume, die einander ähnlich und unähnlich sind. Esst von ihren Früchten, wenn sie Früchte tragen, und entrichtet (wörtl.: gebt) am Tag ihrer Ernte ihre(n) Pflicht(anteil, der darauf steht), doch seid nicht maßlos! - Er liebt nicht die Maßlosen.“''''' (Quran 6:141)
| + | Nisab |
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− | Aus diesem Vers ergibt sich, dass man Zakat für Datteln, Trauben, Rosinen, Weizen, Gerste, Reis, Hirse, Bohnen und Linsen, sowie allen anderen Arten von Korn (das per Hohlmaß (arab. Kail) gemessen wird) entrichten muss. Dies ist Konsens unter den Gelehrten.
| + | Höhe der Abgabe |
− | Auch bei den Früchten gilt, dass Zakat nur für Früchte zu entrichten ist, die per Hohlmaß gemessen werden. Nicht darunter fallen z.B. Orangen, Äpfel, Bananen, Zitronen und Wassermelonen.
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− | '''Bedingung:'''
| + | Fristen |
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− | Der Zakatpflichtige muss zum Zeitpunkt der Reife der Früchte deren Besitzer gewesen sein.
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− | '''Nisab:'''
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− | 5 Wasq.
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− | Zur Erklärung:
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− | 1 Wasq = 60 Sa‘, 1 Sa‘ = 4 Mudd, 1 Mudd = 2 Hände voll eines durchschnittlich großen Mannes.
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− | Zur Berechnung des Mindestvermögenswertes wird die Ernte eines (Sonnen-)Jahres zusammengerechnet.
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− | '''Höhe der Abgabe:'''
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− | Für Ernteerträge ist Zakat in Höhe von 1/10 der Ernte zu zahlen. Wird der Boden bewässert, dann reduziert sich die Zakatzahlung auf 1/20.
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− | '''Fristen:'''
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− | Hier gilt nicht die Frist eines Jahres. Die Zakat wird vielmehr am Tag der Ernte fällig. Allah der Erhabene sagt im Quran: '''''„(…) und entrichtet am Tag ihrer Ernte ihre(n) Pflicht(anteil, der darauf steht)!“''''' (Quran 6:141)
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| === Zakat für Bodenschätze aus der vorislamischen Zeit === | | === Zakat für Bodenschätze aus der vorislamischen Zeit === |