Speisevorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Vegetarische Lebensmittel)
K (Speisen, die im Quran oder in der Sunna als haram bezeichnet werden)
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Zehn dieser verbotenen Dinge werden in Sure al-Maida (die Speisetafel) genannt:
 
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:'' „Verboten ist euch (der Genuss von) [[ Verendetes|Verendetem]], [[Blut]], [[Schwein |Schweinefleisch]] und [[dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist]], und (der Genuss von) [[Ersticktem]], [[Erschlagenem]], [[zu Tode Gestürztem]] oder [[Gestoßenem]], und[[ was von einem wilden Tier gerissen worden ist]] - außer dem, was ihr schlachtet<ref group="A">Gemeint ist das, was ihr schlachtet, bevor es verendet.</ref> - und (verboten ist euch,) was [[auf einem Opferstein geschlachtet worden ist]], und mit Pfeilen zu losen. Das ist Frevel. - Heute haben diejenigen, die ungläubig sind, hinsichtlich eurer Religion die Hoffnung aufgegeben. So fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich! Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden. - Und wer sich aus Hunger in einer Zwangslage befindet, ohne zu einer Sünde hinzuneigen, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.“'' (Quran 5:3)
  
 
Die Aufzählung diesem Quranvers ist jedoch nicht abschließend. Darüber hinaus gelten folgende Dinge als verboten oder zumindest verpönt:
 
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(Quran 7:157)
 
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*Diejenigen Tiere, die der Prophet gebot zu töten, wie z.B. Skorpione (so die Meinung mancher Gelehrter).
 
*Diejenigen Tiere, die der Prophet gebot zu töten, wie z.B. Skorpione (so die Meinung mancher Gelehrter).
 
  
 
=== Speisen, die nicht explizit im Quran oder in der Sunna erwähnt werden ===
 
=== Speisen, die nicht explizit im Quran oder in der Sunna erwähnt werden ===

Version vom 4. Oktober 2010, 16:44 Uhr

Im Islam sind spezielle Speisevorschriften einzuhalten. InQuran und Sunna werden verschiedene Speisen und Getränke genannt, die verboten sind, andere werden explizit als erlaubt erwähnt. Eine Vielzahl von Speisen findet jedoch keine Erwähnung in den islamischen Quellen, was bei der Menge der vorhandenen Nahrungsmittel nicht verwunderlich ist. Hier gilt der islamische Fiqh-Grundsatz, wonach man zunächst vom Erlaubtsein der Dinge ausgeht, bis deren Verbot erwiesen ist.

Bei Speisen unterscheidet man zunächst zwischen tierischen und vegetarischen Produkten.


Vegetarische Lebensmittel

Vegetarische Lebensmittel sind halal, solange sie nicht unrein oder mit unreinen Dingen vermischt sind, keine schädlichen oder berauschenden Substanzen darstellen und ihr Verzehr nicht die Rechte anderer verletzt.

Beispiele:

  • Blut ist eine unreine Substanz.Siehe auch: Rituell unreine Substanzen (an-Nadschasa).
  • Fällt eine tote Maus in ein Fass Fett, so wird die an sich reine Substanz mit einer unreinen Substanz (der verendeten Maus) vermischt. Aufgrund des folgenden Hadithes bei Buchari, sollte man bei festem Fett, die Teile nicht essen, die mit der Maus in Berührung gekommen sind.
Unter Berufung auf Maimona, die berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) nach Fett gefragt wurde, in das eine Maus gefallen war. Er antwortete:
"Werft sie und was sie umgibt (von dem Fett) weg und eßt eurer Fett." (Hadith sahih bei Buchari)
  • Schädliche Substanzen sind z.B. Gifte. Es ist nicht erlaubt, sich schädliche Substanzen zuzuführen. Dies verdeutlichen folgende Quranverse.
„ Und gebt auf Allahs Weg aus und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben. Und tut Gutes. Allah liebt die Gutes Tuenden.“ (Quran 2:195)
„... Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiss Barmherzig gegen euch.“ (Sure 4:29)
Der Prophet (Allahs Friede und Segen auf ihm) sagte:
„Keinen Schaden zufügen und keinen Schaden mit Schadenszufügung beantworten.“ (Hadith bei Ahmad, Ibn Madscha)
Das Rauchen von Tabak, einer eindeutig schädlichen Substanz, wird daher im Islam teilweise als haram oder zumindest als verpönt angesehen. Neben der Schädigung der Gesundheit, einem schleichenden Selbstmord, stellt es auch eine Geldverschwendung dar.
  • Eine berauschende Substanz ist z.B. Wein oder allgemeinAlkohol. Darunter fallen aber auch andere berauschende Drogen.
  • Rechte anderer sind verletzt, wenn es sich z.B. um geklaute Lebensmittel handelt.

Tierische Lebensmittel

Man unterscheidet bei tierischen Lebensmitteln zwischen Land- und Meerestieren. Alle Meerestiere sind halal. Bei Landtieren gibt es dagegen erlaubte und verbotene Arten. Die verbotenen Dinge werden im Islam detailliiert dargestellt, gemäß der Aussage Allahs des Erhabenen:

„Was ist mit euch, dass ihr nicht von dem esst, worüber Allahs Name ausgesprochen worden ist, wo Er euch doch ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet?“ (Quran 6:119)

Es gibt hinsichtlich ihrer Erwähnung in den islamischen Quellen drei Arten von Speisen:

  1. Speisen, die im Quran oder in der Sunna explizit für erlaubt erklärt werden.
  2. Speisen, die im Quran oder in der Sunna als haram bezeichnet werden.
  3. Speisen, die nicht explizit im Quran oder in der Sunna erwähnt werden.


Speisen, die im Quran oder in der Sunna explizit für erlaubt erklärt werden

1) Meerestiere

2) Landtiere

Die Vierfüßler unter dem Vieh:

„O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen! Erlaubt (zu essen) sind euch die Vierfüßler unter dem Vieh, außer dem, was euch verlesen wird, ohne dass ihr jedoch das Jagdwild als erlaubt betrachtet, während ihr im Zustand der Pilgerweihe seid. Allah ordnet an, was Er will.“ (Quran 5:1)

Dazu gehören:

Diese Tierarten sind halal. Darüber besteht ein Idschma' unter den Gelehrten.

In der Sunna werden folgende Tiere als erlaubt erwähnt:


Speisen, die im Quran oder in der Sunna als haram bezeichnet werden

Zehn dieser verbotenen Dinge werden in Sure al-Maida (die Speisetafel) genannt:

„Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genuss von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, undwas von einem wilden Tier gerissen worden ist - außer dem, was ihr schlachtet[A 1] - und (verboten ist euch,) was auf einem Opferstein geschlachtet worden ist, und mit Pfeilen zu losen. Das ist Frevel. - Heute haben diejenigen, die ungläubig sind, hinsichtlich eurer Religion die Hoffnung aufgegeben. So fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich! Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden. - Und wer sich aus Hunger in einer Zwangslage befindet, ohne zu einer Sünde hinzuneigen, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.“ (Quran 5:3)

Die Aufzählung diesem Quranvers ist jedoch nicht abschließend. Darüber hinaus gelten folgende Dinge als verboten oder zumindest verpönt:

„ …Er gebietet ihnen das Rechte und verbietet ihnen das Verwerfliche, er erlaubt ihnen die guten Dinge und verbietet ihnen die schlechten, und er nimmt ihnen ihre Bürde und die Fesseln ab, die auf ihnen lagen…“ (Quran 7:157)

  • Diejenigen Tiere, die der Prophet gebot zu töten, wie z.B. Skorpione (so die Meinung mancher Gelehrter).

Speisen, die nicht explizit im Quran oder in der Sunna erwähnt werden

Hier gilt eine wichtige Grundregel des Islam:

„Der Grundsatz der Dinge ist ihr Erlaubtsein“


Sonstiges

  • Opfertiere:

- Aqiqa

- Opferfest

  • Es ist erlaubt, an sich Verbotenes zu essen, wenn man sich in einer Zwangslage befindet.


Quelle

  • Sabiq, As-Sajjid (2004):Fiqh as-Sunna, Verlag al-Fath lil I'lam al-Arabi, Ägypten.

Anmerkungen

  1. Gemeint ist das, was ihr schlachtet, bevor es verendet.