Bearbeiten von „Ramadhan“

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Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, dass es erlaubt sei, den Ramadhan-Beginn und das Ramadhan-Ende mit Hilfe zeitgenössischer wissenschaftlicher Methoden im Voraus zu berechnen. Befürworter dieser Methode meinen, dass die modernen Methoden der Berechnung die erwünschte Sicherstellung des Erscheinens des Neumonds gewährleisten und somit den Sinn der Sichtung erfüllen. Gegner dieser Methode vertreten die Ansicht, dass gottesdienstliche Handlungen (wie das Fasten im Ramadhan) ausschließlich nach authentischen Texten zu praktizieren sei. Sie fordern ausdrücklich die Sichtung des Neumondes.
 
Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, dass es erlaubt sei, den Ramadhan-Beginn und das Ramadhan-Ende mit Hilfe zeitgenössischer wissenschaftlicher Methoden im Voraus zu berechnen. Befürworter dieser Methode meinen, dass die modernen Methoden der Berechnung die erwünschte Sicherstellung des Erscheinens des Neumonds gewährleisten und somit den Sinn der Sichtung erfüllen. Gegner dieser Methode vertreten die Ansicht, dass gottesdienstliche Handlungen (wie das Fasten im Ramadhan) ausschließlich nach authentischen Texten zu praktizieren sei. Sie fordern ausdrücklich die Sichtung des Neumondes.
  
Unzulässig ist es, auf die Sichtung zu verzichten und sich ausschließlich auf Berechnungen, die unter Umständen Jahre vorher bestimmt wurden, zu verlassen<ref group=“A“>Vgl. Al-Jaziri, Abdurrahman (2001):  Kitab Al-Fiqh ‘ala al-Madhahib al-Arba’ah,  Dar Ibn Hazm, Libanon; Scheich Ibn Baz, Fatawa Islamija Bd. 3, S. 222 ff.</ref><ref name="pacic">Pacic, Dr. Jasmin (2009): [http://www.didi-info.de/index.php?option=com_docman&task=doc_details&gid=139&&Itemid=5 Rechtsbestimmungen über die gottesdienstlichen Handlungen im Islam, Fiqh ul-Ibadat, Band 1], Didi-info.de, Karlsruhe, ISBN: 978-3940871-08-4</ref>.
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Bei der Sichtung ist zu beachten, dass es überhaupt möglich sein muss, den Neumond in einem Gebiet zu sehen. Darauf weist der Europäische Fatwa-Rat in seiner 3. regulären Konferenz (Köln vom 19. bis 22. Mai 1999) im Zusammenhang mit astronomischen Berechnungen hin<ref group=“A“> European Council for Fatwa and Research, [http://www.e-cfr.org Fatwa-Sammlung Band 1 und 2, E-Book</ref>. Unzulässig ist es hingegen, auf die Sichtung zu verzichten und sich ausschließlich auf Berechnungen, die unter Umständen Jahre vorher bestimmt wurden, zu verlassen<ref group=“A“>Vgl. Al-Jaziri, Abdurrahman (2001):  Kitab Al-Fiqh ‘ala al-Madhahib al-Arba’ah,  Dar Ibn Hazm, Libanon; Scheich Ibn Baz, Fatawa Islamija Bd. 3, S. 222 ff.</ref><ref name="pacic">Pacic, Dr. Jasmin (2009): [http://www.didi-info.de/index.php?option=com_docman&task=doc_details&gid=139&&Itemid=5 Rechtsbestimmungen über die gottesdienstlichen Handlungen im Islam, Fiqh ul-Ibadat, Band 1], Didi-info.de, Karlsruhe, ISBN: 978-3940871-08-4</ref>.
  
  

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