Niederschrift des Qurans: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim Schreiben des Qurans müssen einige Regeln beachtet werden:
 
Beim Schreiben des Qurans müssen einige Regeln beachtet werden:
  
1. Nach den meisten Gelehrten muss man sich im Zustand ritueller Reinheit befinden, da man das Quranexemplar ja während dem Schreiben berührt.
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1. Nach den meisten Gelehrten muss man sich im Zustand ritueller Reinheit befinden, da man das Quranexemplar ja während dem Schreiben berührt.  
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2. Man soll den Quran ehren, indem man die Blätter nicht auf den Boden legt oder an einem unreinen Ort aufbewahrt.
 
2. Man soll den Quran ehren, indem man die Blätter nicht auf den Boden legt oder an einem unreinen Ort aufbewahrt.
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3. Man soll den Quran in schöner, großer und deutlicher Schrift schreiben.
 
3. Man soll den Quran in schöner, großer und deutlicher Schrift schreiben.
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4. Man muss die Schreibregeln des Qurans beachten:
 
4. Man muss die Schreibregeln des Qurans beachten:
a) Der Quran darf nur in arabischen Buchstaben geschrieben werden. Die lateinische Umschrift ist laut überwiegender Gelehrtenmeinung von damals bis heute verboten.
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a) Der Quran darf nur in arabischen Buchstaben geschrieben werden. Die lateinische Umschrift ist laut überwiegender Gelehrtenmeinung von damals bis heute verboten, da sie den Quran entstellt und ihm Buchstaben hinzufügt oder wegnimmt, die nicht zum Quran gehören.
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b) Der Quran darf nur mit den Rechtschreibregeln (rasm al-mushaf) geschrieben werden, die die Sahaba festlegten.
 
b) Der Quran darf nur mit den Rechtschreibregeln (rasm al-mushaf) geschrieben werden, die die Sahaba festlegten.
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5. Man darf den Quran nicht als Schmuckstück betrachten, Al-Hasan Al-Basri sagte: "der Quran wurde nur offenbart um danach zu handeln." (Al-Adschurri: Adab Hamalat Al-Quran, S. 10)
 
5. Man darf den Quran nicht als Schmuckstück betrachten, Al-Hasan Al-Basri sagte: "der Quran wurde nur offenbart um danach zu handeln." (Al-Adschurri: Adab Hamalat Al-Quran, S. 10)
  

Version vom 17. April 2010, 10:43 Uhr

Die Niederschrift des Qurans ist ein wichtiges Thema der Quranwissenschaft, das oft missverstanden wird.

Die Niederschrift zu Lebzeiten Muhammads

Bereits zu Lebzeiten des Propheten Muhammads (möge Allah ihn in Ehren halten und wahren) wurde der Quran niedergeschrieben. Dies belegen zahlreiche Quellen, wie etwa das Vorhandensein der Quranschreiber, deren Zahl bei etwa 40 Sahaba liegen dürfte. Die bekanntesten Quranschreiber waren[1]:

Viele Sahaba schrieben den Quran komplett nieder und bewahrten diese Niederschriften auf, besonders bekannt sind etwa die Niederschriften der Gefährten Ubayy ibn Ka'b, Abdullah ibn Mas'ud und Abdullah ibn Abbas.

Weit mehr lernten den Quran zu Lebzeiten Muhammads (möge Allah ihn in Ehren halten und ihn wahren) auswendig, doch ist die Behauptung, der Quran habe zu jener Zeit nicht schriftlich existiert, nicht stichhaltig. Sie wird vor allem von Orientalisten vertreten, die selbst in ihren Büchern die Quranexemplare Ubayys und Ibn Mas'uds als Beleg anführen.

Hadithe über die Niederschrift des Qurans: Von Zaid Ibn Thabit ist überliefert: "Wir schrieben (wörtlich: fügten zusammen) den Quran auf Leder nieder." [2] Al-Hakim kommentierte diesen Hadith mit diesen Worten: "Dieser Hadith ist authentisch und entspricht den Bedingungen Bucharis und Muslims, ist aber in beiden Büchern nicht zu finden. Er belegt deutlich, dass der Quran zu Lebzeiten des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und wahren) komplett niedergeschrieben wurde." Al-Baihaqi kommentierte diesen Hadith ebenfalls: "Er meinte damit (mit dem Zusammenfügen) - und Allah weiß es am besten: die Ordnung der einzeln offenbarten Verse innerhalb einer Sure."[3]

Der Quran wurde dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihn wahren) oft von diesen Schriften vorgetragen.

Die Niederschrift Abu Bakrs

Nachdem der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihn wahren) starb, beriet sich Abu Bakr mit einigen Sahaba und beschloss den Quran abzuschreiben und aufzubewahren. Die zu Lebzeiten Muhammads (möge Allah ihn in Ehren halten und ihn wahren) wurden alle auf losen Blättern, Steinen, Schulterknochen und Palmzweigen aufbewahrt. So wollte Abu Bakr ein Exemplar schreiben lassen, das geordnet und an einem Ort zur Verfügung war.

Die Niederschrift Uthmans

Da viele Sahaba den Quran lehrten und oft schon vor dem Tode des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und wahren) Medina verließen und nicht wussten, welche Lesvarianten aufgehoben wurden, fürchtete Uthman, dass es zu Wirren kommen könnte. Er beschloss daher unter Leitung Zaids ibn Thabit die endgültige Fassung des Qurans niederzuschreiben, die der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und wahren) vor seinem Ableben bestätigte.

Einige Lesvarianten waren anfangs erlaubt, wurden jedoch gegen Ende der prophetischen Ära aufgehoben und auf die Varianten beschränkt, die wir heute als die Lesart kennen.

Es wird oft behauptet, dass Uthman die Sahaba auf eine Lesvariante einigte, doch kann dies nicht die Unterschiede der Lesarten erklären. Vielmehr fand diese Niederschrift statt, um allen zu erklären, welche Lesvarianten gegen Ende der prophetischen Ära noch gültig waren.

Anschließend ließ er dieses Quranexemplar mehrmals abschreiben und schickte es mit einigen Qurangelehrten in die wichtigsten Städte des islamischen Reiches.

Die Einführung der diakritischen Zeichen

(In Bearbeitung)

Das Schreiben des Qurans

Der Quran wird bis heute noch per Hand geschrieben, entweder um ihn anschließend zu drucken, oder als Anbetungshandlung, oder um ihn auswendig zu lernen.

Beim Schreiben des Qurans müssen einige Regeln beachtet werden:

1. Nach den meisten Gelehrten muss man sich im Zustand ritueller Reinheit befinden, da man das Quranexemplar ja während dem Schreiben berührt.

2. Man soll den Quran ehren, indem man die Blätter nicht auf den Boden legt oder an einem unreinen Ort aufbewahrt.

3. Man soll den Quran in schöner, großer und deutlicher Schrift schreiben.

4. Man muss die Schreibregeln des Qurans beachten:

a) Der Quran darf nur in arabischen Buchstaben geschrieben werden. Die lateinische Umschrift ist laut überwiegender Gelehrtenmeinung von damals bis heute verboten, da sie den Quran entstellt und ihm Buchstaben hinzufügt oder wegnimmt, die nicht zum Quran gehören.

b) Der Quran darf nur mit den Rechtschreibregeln (rasm al-mushaf) geschrieben werden, die die Sahaba festlegten.

5. Man darf den Quran nicht als Schmuckstück betrachten, Al-Hasan Al-Basri sagte: "der Quran wurde nur offenbart um danach zu handeln." (Al-Adschurri: Adab Hamalat Al-Quran, S. 10)

Der Druck des Qurans

(in Bearbeitung)

Quellen

  1. Al-Hamawi, Ibn Abu Ar-Rida: Al-Qawa'id wa al-Ischarat fi Usul al-Quran. E-Bool Shamela, S.2.
  2. Al-Hakim: Al-Mustadrak 'ala As-Sahihain, Nr. 4183, E-Book Shamela.
  3. Al-Baihaqi: Schu'ab Al-Iman. Maktabat ar-Ruschd, Riad 2003, Bd. 1, S. 343.