Hidschab: Unterschied zwischen den Versionen

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: "Als Allah den Frauen befahl, sich durch den Hidschab von Fremden zu verbergen, zeigte er auf, dass sie sich gegenüber diesen Verwandten nicht zu verbergen haben. Ebenso hat Allah (diese Verwandten) in Sure An-Nur ausgenommen, indem er sagt: " und ihren Schmuck  nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ..." (Quran 24:31)
 
: "Als Allah den Frauen befahl, sich durch den Hidschab von Fremden zu verbergen, zeigte er auf, dass sie sich gegenüber diesen Verwandten nicht zu verbergen haben. Ebenso hat Allah (diese Verwandten) in Sure An-Nur ausgenommen, indem er sagt: " und ihren Schmuck  nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ..." (Quran 24:31)
 
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Belege aus der Sunna:'''
 
  
1. Der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm): "Wenn sich jemand von euch um die Hand einer Frau anhält, dann ist keine Sünde auf ihm, wenn er sie ansieht, um sich mit ihr zu verloben, auch wenn sie es nicht weiß. (Hadith bei Ahmed und Tabarani mit sicheren Überlieferern.)
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1. Der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm): ''"Wenn jemand von euch um die Hand einer Frau anhält, dann ist keine Sünde auf ihm, wenn er sie ansieht, um sich mit ihr zu verloben, auch wenn sie es nicht weiß."'' (Hadith bei Ahmed und Tabarani mit sicheren Überlieferern.)
  
 
D.h. Allah der Erhabene hat ausnahmsweise demjenigen, der die Heirat mit einer Frau beabsichtigt erlaubt, sie anzusehen. Sollte diese Absicht nicht vorliegen, ist das Ansehen einer fremden Frau nicht erlaubt.
 
D.h. Allah der Erhabene hat ausnahmsweise demjenigen, der die Heirat mit einer Frau beabsichtigt erlaubt, sie anzusehen. Sollte diese Absicht nicht vorliegen, ist das Ansehen einer fremden Frau nicht erlaubt.
  
2. Als der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm) den Frauen befahl, zum Gebetsplatz an Eid herauszukommen, sagten sie:
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2. Als der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm) den Frauen befahl, zum Gebetsplatz an[[ Eid]] herauszukommen, sagten sie:
: "Oh Gesandter Allahs, eine von uns hat keinen Dschilbab", da sagte der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm):
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: "Oh Gesandter Allahs, eine von uns hat keinen [[Dschilbab]]", da sagte der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm):
 
: " Dann soll ihre Schwester sie mit einen von ihren Dschalabib (Pl. Dschilbab) bekleiden." (Hadith bei Buchari und Muslim)
 
: " Dann soll ihre Schwester sie mit einen von ihren Dschalabib (Pl. Dschilbab) bekleiden." (Hadith bei Buchari und Muslim)
  
 
Dies zeigt, dass die Frauen zur Zeit des Propheten gewöhnlich nicht ohne Dschilbab aus dem Haus gingen.
 
Dies zeigt, dass die Frauen zur Zeit des Propheten gewöhnlich nicht ohne Dschilbab aus dem Haus gingen.
  
3. Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte:
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3. [[Aischa]] (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte:
: "Der Gesandte Allahs (Allahs Friede und Segen auf ihm) betete gewöhnlich das Morgengebet und eine Gruppe von gläubiger Frauen, die in ihre Gewänder gehüllt waren,  war anwesend. Danach gingen kehrten sie zu ihren Häusern zurück; keiner erkannte sie wegen der Dunkelheit." Und sie sagte: " Wenn der Gesandte Allahs von den Frauen sehen würde, was wir (heute) sehen, dann hätte er ihnen die Moscheen verboten, so wie die Kinder Isra'ils es ihren Frauen verboten haben." Ähnliches wird von Abdullah Ibn Mas'ud (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überliefert.
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: ''"Der Gesandte Allahs (Allahs Friede und Segen auf ihm) betete gewöhnlich das Morgengebet und eine Gruppe gläubiger Frauen, die in ihre Gewänder gehüllt waren,  war anwesend. Danach kehrten sie zu ihren Häusern zurück; keiner erkannte sie wegen der Dunkelheit." Und sie sagte: " Wenn der Gesandte Allahs von den Frauen sehen würde, was wir (heute) sehen, dann hätte er ihnen die Moscheen verboten, so wie die Kinder Isra'ils es ihren Frauen verboten haben."'' Ähnliches wird von [[Abdullah Ibn Mas'ud]] (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überliefert.
  
Auch dieses Hadith zeigt, dass eine Gewohnheit der Sahabia war, mit Hidschab und verhüllt aus dem Haus zu gehen. Die Sahaba- Männer und Frauen- sollten für uns Vorbild sein und man sollte ihnen in ihrem guten Verhalten folgen, damit Allah zufrieden ist. Allah der Erhabene sagte im Quran:
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Auch dieses [[Hadith]] zeigt, dass eine Gewohnheit der [[Sahabia|Sahaba]] war, mit Hidschab und verhüllt aus dem Haus zu gehen. Die [[Sahaba]] - Männer und Frauen- sollten für uns Vorbild sein und man sollte ihnen in ihrem guten Verhalten folgen, damit Allah zufrieden ist.  
:" (Tauba:100)
 
  
 
4. Der Prophet (Allahs Friede und Segen auf ihm) sagte:
 
4. Der Prophet (Allahs Friede und Segen auf ihm) sagte:
: "Am Tage der Auferstehung wird Allah den nicht ansehen, der sein Gewand aus Stolz hinter sich herschleifen lässt." (Buchari)
 
  
Da sagte Umm Salama: " Was sollen dann die Frauen mit ihren Kleider-Säumen machen?" Er  sagte, "Lasst sie eine Handspanne herunterhängen." Da sie sagte, " Dann werden ihre Füsse zu sehen sein !" Er sagte, "Dann lasst sie eine Elle lang heraushängen, aber nicht länger als diese."
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: "''Am Tage der Auferstehung wird Allah den nicht ansehen, der sein Gewand aus Stolz hinter sich herschleifen lässt."'' (Hadith bei Buchari)
(Tirmidhi, als Sahih klassifiziert von al-Albani in Sahih Tirmidhi)
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Da sagte [[Umm Salama]]: ''"Was sollen dann die Frauen mit ihren Kleider-Säumen machen?" Er  sagte, "Lasst sie eine Handspanne herunterhängen." Da sie sagte, " Dann werden ihre Füsse zu sehen sein !" Er sagte, "Dann lasst sie eine Elle lang heraushängen, aber nicht länger als diese."''
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(Tirmidhi, als sahih klassifiziert von [[al-Alban]]i in Sahih [[Tirmidhi]])
  
Dieser Hadith belegt, dass es verpflichtend für Frauen ist, ihre Füße zu bedecken, und dies war auch wohl bekannt unter den Frauen der Sahaba. Die Füße rufen ohne Zweifel weniger Fitna hervor als das Gesicht und die Hände; und ein Hinweis auf etwas, das weniger gewichtig ist, beinhaltet einen Hinweis auf das, was bedeutender ist und auf das sich die Beurteilung a priori bezieht. Die Weisheit der Scharia lehnt es ab, das die Bedeckung von etwas verboten wird, was weniger eine Versuchung hervorruft und gleichzeitig erlaubt, das etwas unbedeckt gelassen wird, was eine viel größere Versuchung darstellt. Dies ist ein unmöglicher Widerspruch im Hinblick auf die Weisheit und die Gesetzgebung Allahs.
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Dieser Hadith belegt, dass es verpflichtend für Frauen ist, ihre Füße zu bedecken, und dies war auch wohl bekannt unter den Frauen der [[Sahaba]]. Die Füße rufen ohne Zweifel weniger [[Fitna]] hervor als das Gesicht und die Hände; und ein Hinweis auf etwas, das weniger gewichtig ist, beinhaltet einen Hinweis auf das, was bedeutender ist und auf das sich die Beurteilung a priori bezieht. Die Weisheit der [[Scharia]] lehnt es ab, das die Bedeckung von etwas verboten wird, was weniger eine Versuchung hervorruft und gleichzeitig erlaubt, das etwas unbedeckt gelassen wird, was eine viel größere Versuchung darstellt. Dies ist ein unmöglicher Widerspruch im Hinblick auf die Weisheit und die Gesetzgebung Allahs.
  
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5. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:
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: " Wenn eine von euch (Frauen) einen Mukatab-Sklaven  hat, und er hat etwas, womit er sich freikaufen kann, dann soll sie sich vor ihm durch Hidschab verbergen." (Hadith sahih bei Tirmidhi). Anm.: Mukatab ist ein Sklave, der mit seiner Herrin einen Vertrag hat, wonach er sich gegen einen bestimmten Vertrag loskaufen kann. Nach Ibn al-Uthaimin darf die Herrin vor ihrem Sklaven das Gesicht unbedeckt lassen, solange er in ihrem Besitz ist. Erst wenn er frei wird, hat sie sich mit Hidschab zu bedecken, da er ein fremder Mann im Sinne der Scharia geworden ist. Dies ist gemäß Ibn al-Uthaimin ein weiterer Beweis dafür, dass die muslimische Frau vor fremden Männern Hidschab (im Sinne einer Ganzkörperverschleierung) zu tragen hat.
  
6. Unter Berufung auf Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird überliefert, dass sie sagte: "Reiter kamen an uns vorüber, als wir den Propheten (Allahs Friede und Segen auf ihm) begleiteten, während wir uns im Ihram-Zustand befanden. Wenn sie näherkamen, ließen wir unsere Übergewänder über das Gesicht fallen, und wenn sie vorbei waren, haben wir unsere Gesichter wieder enthüllt." (überliefert von Abu Dawud, Nr. 1562)
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6. Unter Berufung auf [[Aischa]] (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird überliefert, dass sie sagte:  
  
Die Ausage Aischas belegt, dass das Bedecken des Gesichtes Pflicht ist, da es im Ihram-Zustand vorschriftsgemäß unbedeckt sein sollte. Wenn es nicht ein wichtiges Gegenargument gäbe, so wäre es ebenso verpflichtend das Gesicht weiterhin unverschleiert zu lassen, auch wenn die Reiter vorbeikamen.Nach der Mehrheit der Gelehrten sind Frauen dazu verpflichtet, ihr Gesicht im Ihram unbedeckt zu lassen, und nichts kann etwas Verpflichtendes außer Kraft setzen außer etwas anderem, das Pflicht ist.
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: ''"Reiter kamen an uns vorüber, als wir den Propheten (Allahs Friede und Segen auf ihm) begleiteten, während wir uns im [[Ihram]]-Zustand befanden. Wenn sie näherkamen, ließen wir unsere Übergewänder über das Gesicht fallen, und wenn sie vorbei waren, haben wir unsere Gesichter wieder enthüllt."'' (überliefert von [[Abu Dawud]], Nr. 1562)
Wenn es also nicht verpflichtend wäre, das Gesicht in Gegenwart von nicht-Mahram Männern zu bedecken, wäre es auch nicht erlaubt, die Pflicht des Unbedecksein des Gesichtes im Ihram-Zustand aufzuheben.  
 
Es wurde in al-Sahihain (gemeint sind die Sahih-Hadithsammlungen von Buchari und Muslim) und anderswo bestätigt, dass es für eine Frau im Ihram-Zustand verboten ist, den Niqab (Gesichtsschleier) und Handschuhe zu tragen. Schaich al-Islam Ibn Taimija sagte: Das ist eines der Dinge die zeigen, dass Niqab und Handschuhe bekannt waren unter den Frauen, die nicht im Ihram-Zustand waren; und dies  bedeutet, dass sie ihr Gesicht und Hände bedeckt haben.
 
  
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Die Ausage Aischas belegt, dass das Bedecken des Gesichtes Pflicht ist, da es im Ihram-Zustand vorschriftsgemäß unbedeckt sein sollte. Wenn es nicht ein wichtiges Gegenargument gäbe, so wäre es ebenso verpflichtend das Gesicht weiterhin unverschleiert zu lassen, auch wenn die Reiter vorbeikamen. Nach der Mehrheit der Gelehrten sind Frauen dazu verpflichtet, ihr Gesicht im Ihram unbedeckt zu lassen, und nichts kann etwas Verpflichtendes außer Kraft setzen außer etwas anderem, das Pflicht ist.
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Wenn es also nicht verpflichtend wäre, das Gesicht in Gegenwart von nicht- [[Mahram]] Männern zu bedecken, wäre es auch nicht erlaubt, die Pflicht des Unbedecksein des Gesichtes im Ihram-Zustand aufzuheben.
  
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Es wurde in al-Sahihain (gemeint sind die Sahih-Hadithsammlungen von Buchari und Muslim) und anderswo bestätigt, dass es für eine Frau im Ihram-Zustand verboten ist, den [[Niqab]] (Gesichtsschleier) und Handschuhe zu tragen. Schaich al-Islam Ibn [[Taimija]] sagte: Das ist eines der Dinge die zeigen, dass Niqab und Handschuhe bekannt waren unter den Frauen, die nicht im Ihram-Zustand waren; und dies  bedeutet, dass sie ihr Gesicht und Hände bedeckt haben.
  
 
=== Belege derer, die die Bedeckung von Händen und Gesicht nicht als verpflichtend ansehen: ===
 
=== Belege derer, die die Bedeckung von Händen und Gesicht nicht als verpflichtend ansehen: ===

Version vom 7. April 2010, 12:14 Uhr

Der Hidschab (arab.: الحجاب ) ist ein wichtiger Teil der islamischen Kleidung. Der Begriff Hidschab kommt von hadschaba, welches folgende Bedeutungen hat: abschirmen, trennen, verbergen. Zweck des Hidschabs ist es, die Schönheit der Frauen vor den Männern zu verbergen.


Umfang des Hidschabs

Die muslimische Frau hat in Gegenwart von fremden Männern (arab. Adschanib) Hidschab zu tragen. Unter "fremden Männern" versteht man in diesem Zusammenhang alle Männer, denen die Heirat mit der Frau erlaubt ist.

Hinsichtlich der Frage, welchen Umfang der Hidschab haben muss, vertreten die islamischen Gelehrten verschiedene Meinungen. Sinn des Hidschabs ist, dass die Frau ihre 'Aura bedeckt, d.h. den ganzen Körper außer den Teilen, die hiervon ausgenommen sind. Nach einigen Gelehrten wie Schaich al-Albani sind davon die Hände und das Gesicht ausgenommen. Andere Gelehrte sind dagegen der Ansicht, dass der gesamte Körper der Frau 'Aura ist und bedeckt werden muss. Diese Meinung vertritt u.a. Schaich Ibn al-Uthaimin. Der Streit der Gelehrten bezieht sich also auf Gesicht und Hände. In der islamischen Welt vertritt aber kein angesehener Gelehrter die Meinung, die Frau müsse ihre Haare nicht bedecken.

Belege aus Quran und Sunna für die Bedeckung von Gesicht und Händen:

Belege aus dem Quran:

1. Hidschab-Vers:

"Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allah ist Kundig dessen, was sie machen. (*) Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck (arab. Zina) nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher (arab. bi Chumurihinna) auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen3, denen, die ihre rechte Hand besitzt4, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehen möge! " Quran 24:30-31)

Ibn al-Uthaimin argumentiert wie folgt:

  • Wenn Allah der Erhabene den muslimischen Frauen befohlen hat, ihre Scham zu hüten, dann haben sie auch sämtliche Mittel zu ergreifen, die diesem Ziel dienen. Denn eine Regel im Islam besagt, dass die Mittel wie die Ziele beurteilt werden. Eines dieser Mittel ist das Verdecken des Gesichts, da dadurch verhindert wird, dass die Frau angeschaut wird und sich der Betrachter an ihrer Schönheit erfreut. In einem Hadith heißt es: "die Augen begehen Zinaa', und ihre Zinaa' besteht im Anblick".(vgl. Hadith bei Buchari, Nr. 6612). Anm.: Das arabische Wort Zinaa' bedeutet nicht nur Ehebruch, sondern jede Form von Geschlechtsverkehr außerhalb der erlaubten Form der Ehe.
  • Den Frauen wird hier befohlen, ihre Kopftücher (arab. Chumur, Pl. Chimar) über ihre Brustschlitze zu ziehen. Nach Ansicht von Ibn al-Uthaimin ist ein Chimar, das womit die Frau ihren Kopf bedeckt und ihren Kopf verhüllt. Das Verdecken des Gesichts ist entweder untrennbar damit verbunden oder kann durch Qiyas abgeleitet werden: Denn wenn schon Hals und Brustschlitz bedeckt werden sollen, muss das Gesicht a priori bedeckt werden, da es Ausdruck von Schönheit und Fitna ist.
  • Die Frauen werden hier aufgefordert, ihren Schmuck (arab.: Zina) nicht offen zu zeigen, außer was (sonst) sichtbar ist. Ibn al-Uthaimin sagt, dass mit dem Ausdruck, "was (sonst) sichtbar ist" das gemeint ist, was unausweichlich sichtbar oder offensichtlich sichtbar ist, wie z.B. die äußere Kleidung der Frau. Allah der Erhaben sagte nicht "außer dem, was sie davon zeigen". Die Tatsache, dass im gleichen Vers noch einmal erwähnt wird, dass ihr Schmuck nicht gezeigt werden darf, deute darauf hin, dass mit dem ersten Schmuck der äußerlich sichtbare Schmuck und mit dem zweiten Schmuck der "innere" Schmuck (inkl. Gesicht) gemeint ist, den die Frau nur gegenüber bestimmten männlichen Familienmitgliedern und den genannten Personen zeigen darf.
  • Die Aussage: "Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen...." weist darauf hin, dass das Aneinanderschlagen der Füße verboten ist. Dies, damit die Männer nicht durch das Vernehmen des Geräusches des Fußschmuckes verführt werden. Ibn al-Uthaimin fragt, was eine größere Verführung darstelle, das Klingeln der Fußkettchen oder das Zeigen des Gesichtes.

2. Vers bezüglich den älteren Frauen:

"Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben(nach Erreichen des Greisenalters) und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder (arab. Thijabahunna) ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten, ist besser für sie. Und Allah ist Allhörend und Allwissend." (Quran 24:60)

Nach Ibn Uthaimin ist mit "Gewändern" der Überwurf der Frauen gemeint, der den ganzen Körper bedeckt. Diese Gewändern könne bei alten Frauen abgelegt werden, d.h. Gesicht und Hände dürfen gezeigt werden. Die Tatsache, dass hier nur alten Frauen erlaubt wird, ihr Gesicht und ihre Hände zu zeigen, belegt, dass es für junge Frauen gerade nicht erlaubt ist.

3. Dschilbab-Vers:

"O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf (arab. Dschalabib, Pl. Dschilbab) über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt (nämlich als freie, ehrbare Frauen) und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig." (Quran 33:59)

Ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen auf ihm) erläuterte diesen Vers wie folgt:

"Allah befohl den gläubigen Frauen, dass, wenn sie wegen einem Anliegen ihr Haus verlassen, sie ihre Gesichter von oben her ( vom Kopf) mit ihrem Dschilbab bedecken und ein Auge frei lassen sollen." ( al-Albani erklärte diese Überlieferung für unauthentisch)

Der Dschilbab ist ein Überwurf, den die Frau über dem Kopftuch anzieht, so wie die heute in Saudi-Arabien verbreitete 'Aba'a.

Umm Salama sagte:


4. Vers betreffend Ausnahmeregelung

"Es besteht für sie keine Sünde1 weder hinsichtlich ihrer Väter, noch ihrer Söhne, noch ihrer Brüder, der Söhne ihrer Brüder, noch der Söhne ihrer Schwestern, noch ihrer Frauen2 noch derjenigen, die ihre rechte Hand besitzt3. Und fürchtet Allah4. Gewiss, Allah ist über alles Zeuge."

1 Nämlich, daß sie sich ohne Vorhang mit ihnen unterhalten. 2 D.h.: den Frauen, mit denen sie Umgang pflegen. 3 Nämlich an nichtmuslimischen Sklavinnen. 4 Der Satz richtet sich an die Frauen des Propheten

Ibn Kathir erläuterte diesbezüglich:

"Als Allah den Frauen befahl, sich durch den Hidschab von Fremden zu verbergen, zeigte er auf, dass sie sich gegenüber diesen Verwandten nicht zu verbergen haben. Ebenso hat Allah (diese Verwandten) in Sure An-Nur ausgenommen, indem er sagt: " und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ..." (Quran 24:31)

Belege aus der Sunna:

1. Der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm): "Wenn jemand von euch um die Hand einer Frau anhält, dann ist keine Sünde auf ihm, wenn er sie ansieht, um sich mit ihr zu verloben, auch wenn sie es nicht weiß." (Hadith bei Ahmed und Tabarani mit sicheren Überlieferern.)

D.h. Allah der Erhabene hat ausnahmsweise demjenigen, der die Heirat mit einer Frau beabsichtigt erlaubt, sie anzusehen. Sollte diese Absicht nicht vorliegen, ist das Ansehen einer fremden Frau nicht erlaubt.

2. Als der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm) den Frauen befahl, zum Gebetsplatz anEid herauszukommen, sagten sie:

"Oh Gesandter Allahs, eine von uns hat keinen Dschilbab", da sagte der Prophet ( Allahs Friede und Segen auf ihm):
" Dann soll ihre Schwester sie mit einen von ihren Dschalabib (Pl. Dschilbab) bekleiden." (Hadith bei Buchari und Muslim)

Dies zeigt, dass die Frauen zur Zeit des Propheten gewöhnlich nicht ohne Dschilbab aus dem Haus gingen.

3. Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte:

"Der Gesandte Allahs (Allahs Friede und Segen auf ihm) betete gewöhnlich das Morgengebet und eine Gruppe gläubiger Frauen, die in ihre Gewänder gehüllt waren, war anwesend. Danach kehrten sie zu ihren Häusern zurück; keiner erkannte sie wegen der Dunkelheit." Und sie sagte: " Wenn der Gesandte Allahs von den Frauen sehen würde, was wir (heute) sehen, dann hätte er ihnen die Moscheen verboten, so wie die Kinder Isra'ils es ihren Frauen verboten haben." Ähnliches wird von Abdullah Ibn Mas'ud (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überliefert.

Auch dieses Hadith zeigt, dass eine Gewohnheit der Sahaba war, mit Hidschab und verhüllt aus dem Haus zu gehen. Die Sahaba - Männer und Frauen- sollten für uns Vorbild sein und man sollte ihnen in ihrem guten Verhalten folgen, damit Allah zufrieden ist.

4. Der Prophet (Allahs Friede und Segen auf ihm) sagte:

"Am Tage der Auferstehung wird Allah den nicht ansehen, der sein Gewand aus Stolz hinter sich herschleifen lässt." (Hadith bei Buchari)

Da sagte Umm Salama: "Was sollen dann die Frauen mit ihren Kleider-Säumen machen?" Er sagte, "Lasst sie eine Handspanne herunterhängen." Da sie sagte, " Dann werden ihre Füsse zu sehen sein !" Er sagte, "Dann lasst sie eine Elle lang heraushängen, aber nicht länger als diese." (Tirmidhi, als sahih klassifiziert von al-Albani in Sahih Tirmidhi)

Dieser Hadith belegt, dass es verpflichtend für Frauen ist, ihre Füße zu bedecken, und dies war auch wohl bekannt unter den Frauen der Sahaba. Die Füße rufen ohne Zweifel weniger Fitna hervor als das Gesicht und die Hände; und ein Hinweis auf etwas, das weniger gewichtig ist, beinhaltet einen Hinweis auf das, was bedeutender ist und auf das sich die Beurteilung a priori bezieht. Die Weisheit der Scharia lehnt es ab, das die Bedeckung von etwas verboten wird, was weniger eine Versuchung hervorruft und gleichzeitig erlaubt, das etwas unbedeckt gelassen wird, was eine viel größere Versuchung darstellt. Dies ist ein unmöglicher Widerspruch im Hinblick auf die Weisheit und die Gesetzgebung Allahs.

5. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

" Wenn eine von euch (Frauen) einen Mukatab-Sklaven hat, und er hat etwas, womit er sich freikaufen kann, dann soll sie sich vor ihm durch Hidschab verbergen." (Hadith sahih bei Tirmidhi). Anm.: Mukatab ist ein Sklave, der mit seiner Herrin einen Vertrag hat, wonach er sich gegen einen bestimmten Vertrag loskaufen kann. Nach Ibn al-Uthaimin darf die Herrin vor ihrem Sklaven das Gesicht unbedeckt lassen, solange er in ihrem Besitz ist. Erst wenn er frei wird, hat sie sich mit Hidschab zu bedecken, da er ein fremder Mann im Sinne der Scharia geworden ist. Dies ist gemäß Ibn al-Uthaimin ein weiterer Beweis dafür, dass die muslimische Frau vor fremden Männern Hidschab (im Sinne einer Ganzkörperverschleierung) zu tragen hat.

6. Unter Berufung auf Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird überliefert, dass sie sagte:

"Reiter kamen an uns vorüber, als wir den Propheten (Allahs Friede und Segen auf ihm) begleiteten, während wir uns im Ihram-Zustand befanden. Wenn sie näherkamen, ließen wir unsere Übergewänder über das Gesicht fallen, und wenn sie vorbei waren, haben wir unsere Gesichter wieder enthüllt." (überliefert von Abu Dawud, Nr. 1562)

Die Ausage Aischas belegt, dass das Bedecken des Gesichtes Pflicht ist, da es im Ihram-Zustand vorschriftsgemäß unbedeckt sein sollte. Wenn es nicht ein wichtiges Gegenargument gäbe, so wäre es ebenso verpflichtend das Gesicht weiterhin unverschleiert zu lassen, auch wenn die Reiter vorbeikamen. Nach der Mehrheit der Gelehrten sind Frauen dazu verpflichtet, ihr Gesicht im Ihram unbedeckt zu lassen, und nichts kann etwas Verpflichtendes außer Kraft setzen außer etwas anderem, das Pflicht ist. Wenn es also nicht verpflichtend wäre, das Gesicht in Gegenwart von nicht- Mahram Männern zu bedecken, wäre es auch nicht erlaubt, die Pflicht des Unbedecksein des Gesichtes im Ihram-Zustand aufzuheben.

Es wurde in al-Sahihain (gemeint sind die Sahih-Hadithsammlungen von Buchari und Muslim) und anderswo bestätigt, dass es für eine Frau im Ihram-Zustand verboten ist, den Niqab (Gesichtsschleier) und Handschuhe zu tragen. Schaich al-Islam Ibn Taimija sagte: Das ist eines der Dinge die zeigen, dass Niqab und Handschuhe bekannt waren unter den Frauen, die nicht im Ihram-Zustand waren; und dies bedeutet, dass sie ihr Gesicht und Hände bedeckt haben.

Belege derer, die die Bedeckung von Händen und Gesicht nicht als verpflichtend ansehen:

-in Bearbeitung-


Die Vorzüglichkeit des Hidschabs

1. Das Tragen des Hidschabs bedeutet Gehorsam gegenüber Allah und seinem Propheten:

Allah, der Erhabene, sagt sinngemäß im Quran:

"Weder für einen überzeugten Mann noch für eine überzeugte Frau gibt es, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum." (Quran 33:36)
"Aber nein, bei deinem Herrn! Sie sind nicht eher überzeugt, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen." (Quran 4:65)

Der Hidschab ist Pflicht für jede erwachsene muslimische Frau, siehe "Belege zur Pflicht des Hidschabs".


2. Das Tragen des Hidschabs ist ein Symbol der Keuschheit:

Allah, der Erhabene, sagt diesbezüglich im Quran:

"O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Überzeugten, sie sollen etwas von ihrem Überwurf (arab.: Dschalabib, Pl. Dschilbab) über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt (nämlich als freie, ehrbare Frauen) und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig." (Quran 33:59)

Die muslimische Frau unterscheidet sich damit von Frauen, die nicht auf ihre Keuschheit achten. Sie verringert damit auch das Risiko belästigt zu werden.

Für die ältere Frau ist es erlaubt, ihre Gewänder (Dschilbab) abzulegen, ohne jedoch ihre Schönheit zu zeigen. Im Quran heißt es hierzu:

"Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben (d.h. nach Erreichen des Greisenalters) und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten (arab.: yasta'fifna), ist besser für sie. Und Allah ist Allhörend und Allwissend." (Quran 24:60)

Das arabische Wort "yasta'fifna" bedeutet wörtlich, dass sich die Frauen aus Keuschheit enthalten, die Gewänder abzulegen. Wenn es schon für die alte Frau keuscher ist, den Hidschab zu tragen, dann gilt dies erst recht für junge Frauen.


3. Der Hidschab symolisiert Reinheit:

Im Quran heißt es bezüglich der Frauen des Propheten:

"Und wenn ihr sie (d.h.: die Frauen des Propheten) um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang (arab.: Hidschab). Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen." (Quran 33:53)

Hier wird der Hidschab als eine Quelle der Reinigung für die Herzen der Muslime beschrieben, denn solange das Auge nichts sieht, hegt das Herz keine Wünsche und die Wahrscheinlichkeit der Verführung ist geringer.

In die gleiche Richtung zielen auch Vorschriften, die sich auf das Verhalten der Frauen gegenüber fremden Männern beziehen:

"O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie irgendeine von den (übrigen) Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird, sondern sagt geziemende Worte." (Quran 33:32)

Diese Verse richtigen sich nicht nur an die Frauen des Propheten, sondern an alle muslimischen Frauen, die dem Vorbild des Propheten folgen.


4. Der Hidschab stellt auch einen Schutz dar:

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Gewiss, Allah ,der Erhabene, ist schamhaft und bescheiden. Er liebt die Schamhaftigkeit und die Bescheidenheit."
(Hadith überliefert bei Abu Dawud und Ahmad)

und weiter:

"Jede Frau, die ihre Kleidung außerhalb ihres Hauses ablegt, wird Allahs, der Erhabene, seinen Schutz entziehen."


5. Der Hidschab bedeutet Frömmigkeit und Gottesfurcht:

Allah sagt diesbezüglich im Quran:

"O Kinder Adams, Wir haben auf euch Kleidung hinabgesandt, die eure Blöße verbirgt, und Gefieder (d.h.: schmückende Kleidung in Anlehnung an die Federn der Vögel). Aber die Kleidung der Gottesfurcht, die ist besser. Das ist (eines) von Allahs Zeichen, auf daß sie bedenken mögen." (Quran 7:26)


6. Der Hidschab bedeutet Iman:

Dies wird deutlich, indem Allah, der Erhabene, in den einschlägigen Quranstellen jeweils die Mu'minin anspricht:

"Und sag zu den überzeugten Frauen (arab.: li al-Mu'minat),.." (Quran 24:31)
"O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Überzeugten (arab.: Nisa' al-Mu'minin)..." (Quran 33:59)

Als Frauen des Stammes Bani Tamim zu Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) kamen und nur leicht bekleidet waren, sagte sie zu ihnen:

"Diese Bekleidung ist keine Bekleidung für überzeugte Frauen, wenn ihr überzeugte Frauen seid; wenn ihr nicht überzeugte seid, dann benutzt sie."


7. Der Hidschab bedeutet Schamhaftigkeit:

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:

"Der Iman besteht aus dreiundsechzig bis achtzig Bestandteilen. Der Beste von ihnen ist, dass man ausspricht, dass es keinen Gott außer Allah gibt, und der geringste von ihnen ist, dass man etwas aus dem Weg räumt, das Schaden verursacht. Und Schamhaftigkeit ist ein Bestandteil des Imans." (Hadith bei al-Buchari und Muslim)

Der Hidschab entspricht der natürlichen Schamhaftigkeit der Frau. Leider wird Schamhaftigkeit in der westlichen Kultur heute nicht mehr unbedingt als Tugend angesehen. Wer die Geschichten der Sahaba studiert, wird jedoch zahlreiche Beispiele von tugend- und schamhaften Frauen finden.


8. Der Hidschab verhindert Eifersucht:

Der Hidschab verhindert negative Gefühle der Eifersucht beim Ehemann, da die Frau sich in der Öffentlichkeit bewegen kann, ohne dass Blicke fremder Männer auf sie fallen.

Ali Ibn Abi Talib (Allahs Wohlgefallen auf ihm)sagte:

"Es ist mir zu Ohren gekommen, dass eure Frauen sich in den Märkten mit den fremden Kuffar drängeln, macht euch das nicht eifersüchtig? In der Tat kann man nichts Gutes erhoffen von einem Mann, der keine Eifersucht kennt."


Hidschab-Lexikon


Entstehung der traditionellen Kleidung

Der Hidschab bezieht sich auf die Verhüllung des gesamten Körpers nach islamischer Vorschrift wie es im Quran steht und in der Sunna überliefert wird. In verschiedenen Ländern und Gegenden der Welt hat diese Vorschrift im Koran jedoch für unterschiedlichste Ausprägungen dieser Verhüllung geführt. Vom reinen Haarverhüllen über eine alltagstaugliche Verhüllung bis hin zur Komplettverhüllung mit Burka haben sich verschiedene Traditionen entwickelt. In verschiedenen Regionen und Ländern haben sich verschiedene Arten der Verhüllung traditionell entwickelt.


Anmerkungen:

Quellen:

  • Ibn Ismail, Muhammad Ibn Ahmad: Le voile de la femme muselmane - pourquoi, franz. Übersetzung: Bureima Abdu Dauda, Darussalam, Riad, Saudi-Arabien, ISBN:9960-717-607


Weblinks:

  • Seite zum Thema Niqab: [[1]]