Heuschrecken

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Verzehr von Heuschrecken:

Der Verzehr von Heuschrecken ist erlaubt, auch wenn man diese tot auffindet, denn verendetete Heuschrecken gelten nicht als unrein (arab. nadschis).

Ibn Abi Aufa (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete:

"Wir zogen mit dem Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) zu sieben - oder sechs - Schlachten aus und aßen gewöhnlich mit ihm Heuschrecken. " (Hadith sahih Buchari, dtsch. Ausg., Nr. 5495)

Ibn 'Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) gesagt hat:

„Uns sind zwei (natürlich) verendete Tierarten und zwei Arten von Blut zu essen erlaubt: Bei den zwei verendeten Tierarten handelt es sich um Heuschrecken und Fisch, die zwei Blutarten sind die beiden Innereien Milz und Leber.“ (Hadith bei Ahmad und Ibn Madscha)