Haram-Monate

Aus islam-pedia.de
Version vom 9. Juli 2008, 10:05 Uhr von UmmIdris (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Die '''Haram-Monate''' sind die Mondkalendermonate: Al-Muharram, Radschab, Dhul-Qi'da oder Dhul-Hidsch-dscha (1.,7.,11. oder 12. Monat). ALLAH erwähnt die Haram-Monat...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Haram-Monate sind die Mondkalendermonate: Al-Muharram, Radschab, Dhul-Qi'da oder Dhul-Hidsch-dscha (1.,7.,11. oder 12. Monat).

ALLAH erwähnt die Haram-Monate im Quran:

„Gewiß, die Anzahl der Monate beträgt in ALLAHs Schrift zwölf Monate; (so war es) am Tag, als ER die Himmel und die Erde erschuf - davon sind vier Haram-Monate. Dies ist der rechte Din. So begeht in ihnen kein Unrecht gegen euch selbst!“ (9:36).


Im Quran ist nicht erwähnt, welche dieser Monate haram sind. Aber der Prophet Muhammad, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, erwähnte sie in seiner Abschiedspredigt:

„... Das Jahr hat zwölf Monate. Davon sind vier haram, drei aufeinanderfolgende: Dhu'l-Qa’da, Dhu'l-Hiddscha und Muharram, und der Radschab von Mudar, der zwischen Dschumada und Scha’ban liegt.“
(Überliefert von Buchari)


Quellen