Fiqh-Schulen (Rechtsschulen)

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Die islamische Fiqh-Schulen (auch oft als "Rechtsschulen" bezeichnet) werden im Arabischen Madhahib (Pl.) genannt, im Singular Madhab. Der Begriff bedeutet in der arabischen Sprache ursprünglich „den Weg, den man einschlägt“ oder auch das, worauf man sich zu bewegt[1]. Dies kann konkret (z.B. ein Ort) oder auch abstrakt (z.B. ein Standpunkt) sein. Der Wortstamm dahaba (arab.: ذهب) bedeutet "gehen".

Als Fachbegriff versteht man darunter im Allgemeinen, die Methode, die eine Person oder eine Gruppe vorzeichnet. Diese Methode kann sich auf Angelegenheiten des Dogmas, des Verhaltens, der rechtlichen Bestimmungen oder anderes beziehen.

Wenn man im Bereich des Fiqh von Madhab spricht, ist damit "eine fiqhwissenschaftliche Methode gemeint, die ein Fiqhgelehrter, der Mudschtahid ist, eingeschlägt und sich dadurch von anderen Fiqh-Gelehrten unterscheidet, was dazu führt, dass er im Bereich der Detailfragen eine bestimmte Auswahl an Rechtsregelungen trifft."[1] D.h. in Detailfragen in denen Meinungsverschiedenheiten bestehen, vertritt er aufgrund seiner methodischen Vorgehensweise eine spezielle Meinung.

Heute sprechen Muslime oft davon, dass sie einer bestimmten Fiqh-Schule (Rechtsschule) angehören. Im Folgenden wird auf die Entstehung der Fiqh-Schulen, deren Bedeutung für die Muslime und die Frage eingegangen, ob man einer bestimmten Rechtsschule folgen muss.

Die Entstehung der (vier) Fiqh-Schulen

Um die Entstehung der verschiedenen Fiqh-Schulenzu verstehen und deren Bedeutung nachzuvollziehen, ist es wichtig, einen Blick auf die Geschichte der islamischen Rechtswissenschaft zu werfen. Die islamische Fiqh durchschritt drei wichtige Epochen, was schließlich im 2. Jhrd. n.H. zur Entstehung der Rechtsschulen führte.

Heute sind vorallem die sunnitischen Fiqh-Schulen der vier Imame Abu Hanifa, Malik Ibn Anas, Muhammad Ibn Idris Al-Schafi'i und Ahmad Ibn Hanbal gekannt. Daneben gab es anfangs noch weitere Rechtsschulen, die jeweils nach ihrem Gründern benannt wurden. Zu nennen ist die Rechtsschule des Auza´i (gest. 774 n.Chr.), die des Sufyan ath-Thauri (gest. 777 n.Chr.), die der Thahiriten sowie die kurzlebige Schule des Qurankommentators und Historikers al-Tabari (gest. 923 n.Chr.) [2]. Diese Schulen fanden jedoch nicht genug Anhänger und verschwanden daher im Laufe der Zeit.

Die vier großen Fiqh-Gelehrten wirkten zu einer Zeit, in der die islamische Fiqh blühte und weite Verbreitung fand.


Die Bedeutung der Fiqh-Schulen

in Bearbeitung

Das Folgen einer bestimmten Fiqh-Schulen

in Bearbeitung

Quellenangaben

  1. 1,0 1,1 Dr. Al-Aschqar, ´Umar Sulaiman (2008): Al-Madhal il dirasa al-Madhahib wa Al-Madaris Al-Fiqhia, Jordanien
  2. vgl. Rohe, Dr. Mathias (2009): Das islamische Recht, S.29, München