Fatua

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Eine Fatwa ist ein islamisches Gutachten, das der Mufti ausstellt.

Definition

Linguistisch: Fatwa (arab: فَتْوى، فَتَاوَى) bedeutet Antwort, Schlichtung, Urteil. Islamologisch: Die islamische Beurteilung eines Sachverhalts im Fiqh.

Demnach gilt die Fatwa eines Nichtmuslims nicht, ebensowenig kann man in der Aqida eine Fatwa erteilen. Ein Gelehrter kann eine Angelegenheit in der Aqida erklären, eine Tat, die mit der Aqida zusammenhängt, aber Fatwas beschränken sich auf die Beurteilung von Taten bzw. der Absichten für eine Tat.

Wer darf Fatwas erteilen?

Fatwas darf nur ein Mufti erteilen. Ein Mufti ist ein Gelehrter im Bereich Usul Al-Fiqh und Fiqh, er muss also zum Idschtihad, zur Urteilsfindung auf Basis der islamischen Quellen, fähig sein.

Folgende Bedingungen muss ein Mufti erfüllen:

  • Tiefes Wissen über das klassische Arabisch, der Sprache des Qurans und der Sunna
  • Beherrschen der Wissenschaft Usul Al-Fiqh
  • Kenntnis der Beweise des Sachverhalts
  • Frömmigkeit und Zuverlässigkeit
  • Kenntnis sämtlicher Hilfswissenschaften

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, darf keine Fatwa erteilen. Man darf auch keine Imame um eine Fatwa bitten, die diese Eigenschaften nicht erfüllen. Wer kein Mufti ist, also nicht zum Idschtihad fähig sind, wird als Muqallid bezeichnet, folgt also den Fatwas seines Muftis.

Vorgehensweise, wenn es keinen Mufti gibt

Wenn es an einem Ort keinen Mufti gibt, so muss man nach dem nächsten Mufti suchen. Es ist auf keinen Fall erlaubt, den Wissendsten vor Ort zum Mufti zu erklären, wenn dieser die obigen Bedingungen nicht erfüllt. Wenn es keinen Mufti vor Ort gibt, so lastet auf allen Muslimen die Pflicht, den Islam zu studieren, bis es einen Mufti gibt, denn das Erteilen von Fatwas ist eine Kollektivpflicht: Wenn es vor Ort Personen gibt, die die Pflicht erfüllen, entfällt sie für die Übrigen, ansonsten sind alle verpflichtet, dieser Pflicht nachzukommen.

Quellen

  • Al-Esnawi (772): Nihayat as-Saul. Dar Ibn Hazm, Beirut, Bd. 2, S.1073.
  • Sabalek, Ahmad (2008): Al-Madchal ila dirasat Usul al-Fiqh.