Diskussion:Rituelle Gebetswaschung (Wudhu): Unterschied zwischen den Versionen

Aus islam-pedia.de
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die Einteilung der Pflichtteile in Pflichten, die auf Quran oder Sunna basieren, halte ich für bedenklich, da es zwischen Quran und Sunna keine Unterschiede in der Beweiskraft gibt.
+
Dawud:
 +
 
 +
Die Einteilung der Pflichtteile''' in Pflichten, die auf Quran oder Sunna basieren, halte ich für bedenklich, da es zwischen Quran und Sunna keine Unterschiede in der Beweiskraft gibt.
 
Die Meinungen der einzelnen Rechtsschulen müssen gründlicher recherchiert werden, mir sind einige Unstimmigkeiten aufgefallen.
 
Die Meinungen der einzelnen Rechtsschulen müssen gründlicher recherchiert werden, mir sind einige Unstimmigkeiten aufgefallen.
 +
 +
 +
Aischa:
  
 
'''Wudhu soll Pflicht sein bei Istihada ?'''  Diese Bemerkung habe ich noch in keinem Buch gefunden. Istihad ist ja auch ein Zustand und keine Handlung. Was soll es dann bedeuten, dass Wudhu´Pflicht ist ? Dies macht meiner Meinung nach keinen Sinn.
 
'''Wudhu soll Pflicht sein bei Istihada ?'''  Diese Bemerkung habe ich noch in keinem Buch gefunden. Istihad ist ja auch ein Zustand und keine Handlung. Was soll es dann bedeuten, dass Wudhu´Pflicht ist ? Dies macht meiner Meinung nach keinen Sinn.
 +
 +
'''Wudhu´bei Tiefschlaf im Liegen''' ist keineswegs unstrittig unter den Gelehrten, da es Hadithe gibt, die darauf hinweisen, dass die Sahaby geschlafen hatten und nur manche von ihnen vor dem Gebet Wudhu´verrichteten. Andere Gelehrte sagen dagegen, dass Schlaf (ohne Differenzierung zwischen Liegen und Sitzen) das Wudhu´ungültig macht so z.B. Schaikh Al-Albani.
 +
 +
 +
Hadhemi:
 +
 +
Bitte schreibt immer euren Namen oder klickt auf das zweite Button von rechts damit man in der Diskussion gleich sehen kann, von wem der Text kommt.

Aktuelle Version vom 1. November 2009, 13:10 Uhr

Dawud:

Die Einteilung der Pflichtteile in Pflichten, die auf Quran oder Sunna basieren, halte ich für bedenklich, da es zwischen Quran und Sunna keine Unterschiede in der Beweiskraft gibt. Die Meinungen der einzelnen Rechtsschulen müssen gründlicher recherchiert werden, mir sind einige Unstimmigkeiten aufgefallen.


Aischa:

Wudhu soll Pflicht sein bei Istihada ? Diese Bemerkung habe ich noch in keinem Buch gefunden. Istihad ist ja auch ein Zustand und keine Handlung. Was soll es dann bedeuten, dass Wudhu´Pflicht ist ? Dies macht meiner Meinung nach keinen Sinn.

Wudhu´bei Tiefschlaf im Liegen ist keineswegs unstrittig unter den Gelehrten, da es Hadithe gibt, die darauf hinweisen, dass die Sahaby geschlafen hatten und nur manche von ihnen vor dem Gebet Wudhu´verrichteten. Andere Gelehrte sagen dagegen, dass Schlaf (ohne Differenzierung zwischen Liegen und Sitzen) das Wudhu´ungültig macht so z.B. Schaikh Al-Albani.


Hadhemi:

Bitte schreibt immer euren Namen oder klickt auf das zweite Button von rechts damit man in der Diskussion gleich sehen kann, von wem der Text kommt.